Kurzbeschreibung
Das ambulant betreute Einzelwohnen ermöglicht eine flexible Gestaltung der Unterbringung von Jugendlichen nach Dauer, Zielrichtung und Intensität in der Betreuung.
So ermöglich diese Wohnform eine längerfristige niedrigschwellige Unterbringungsmöglichkeit für Jugendliche, die zudem freiwillig an Gruppenangeboten von Einhorn gGmbH (siehe auch J20) teilnehmen können. Gleichzeitig kann Einhorn aber auch als Vermittler zur Unabhängigkeit dienen, indem für den Jugendlichen solche Wohnungen angemietet werden, für die sie dann mit Volljährigkeit die Verantwortung übernehmen und selbst in das Mietverhältnis eintreten.
Zielgruppe
Jugendliche und Heranwachsende,
- die obdachlos oder von Obdachlosigkeit bedroht sind
- deren Lebenslagen/Fähigkeiten eine Unterbringung in einer Gruppe nicht ermöglicht
- die über eine Übernachtungsmöglichkeit hinaus eine Betreuung durch verschiedene Lebenslagen benötigen bzw.
- die kurz vor einer Verselbständigung im eigenen Wohnraum stehen
Aufnahme
- nach Erstgespräch des Jugendlichen/ Heranwachsenden mit BetreuerIn und
- nach Hilfekonferenz und Kostenübernahme durch Jugendamt
Dauer
nach Bedarf
Finanzierung
- Unterbringung nur in Verbindung mit Betreuung nach § 35 SGB VIII (ambulant betreute Wohnform)
- Mietzahlung
- Hilfe zum Lebensunterhalt
Leistung
- 1 Zimmer Wohnungen mit Dusche
- Freiwillige Teilnahme an Gruppenangeboten
Sonstiges
Betriebserlaubnis nach § 45 Abs. 1 des SGB VIII

