Einhorn

Betreutes Einzelwohnen

Die Einhorn gGmbH bietet mit dem betreutem Einzelwohnen eine stationäre sozialpädagogische Hilfeform an, die die Lebens- und Entwicklungsbedingungen von Jugendlichen verbessern soll und ihnen individuelle Förderung und Unterstützung bietet. Sie hat zum Ziel, dass alle Jugendlichen einen Lebensentwurf entwickeln können, der ihnen eine selbstbestimmte und eigenverantwortliche Teilhabe und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglicht. Nach Möglichkeit werden die Eltern in den Hilfeprozess eingebunden.

Die Unterbringung im Betreuten Einzelwohnen erfolgt nach  §§ 27 i. V. m. 34, 35, 35a SGB VIII. Des Weiteren kann es zu einer Unterbringung in Verbindung mit § 41 SGB VIII kommen, wenn der Jugendliche während der Maßnahme die Volljährigkeit erreicht, bzw. der junge Mensch bei seinem Einzug schon volljährig ist.

Gemäß § 36 SGB VIII findet vor der Aufnahme des Jugendlichen eine ausführliche Hilfeplanung mit der zuständigen Stelle des Jugendamtes statt. Der § 39 SGB VIII schafft die Rechtsgrundlage für die Sicherstellung des Unterhalts von jungen Menschen im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung nach § 34 SGB VIII.

Zielgruppe


Das Angebot des Betreuten Einzelwohnens richtet sich an Jugendliche

  • die obdachlos oder von Obdachlosigkeit bedroht sind und kurzfristig eine Unterkunft benötigen.
  • die über eine Übernachtungsmöglichkeit hinaus eine Betreuung durch verschiedene Lebenslagen benötigen.
  • die kurz vor einer Verselbständigung im eigenen Wohnraum stehen.
  • deren Lebenslagen oder Fähigkeiten eine Unterbringung in einer Gruppe nicht ermöglichen.
  • als kurzfristige und mittelfristige Hilfe zur Krisenintervention oder Clearingphase bei der Suche nach einer geeigneten Hilfeform.
  • wenn ein enges Beziehungsangebot erforderlich ist.

Ansprechpartner*in

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