Kurzbeschreibung
Eine gleichberechtigte Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ist jungen Menschen mit Behinderung oft erschwert oder verwehrt. Wir öffnen die Türen zu den Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, wie Bildung, Kultur, Freizeit und soziales Miteinander.
Die ambulanten Leistungen der Eingliederungshilfe stellen dem jungen Menschen mit Behinderung eine pädagogische Begleitung in seiner Lebenswelt zur Seite. Wir fördern ihn, seine Fähigkeiten zu entfalten und weitgehend auszuschöpfen, beraten die Familien im Umgang mit der Behinderung und stehen zur Seite, um neue Wege ins Lebensumfeld zu erschließen und auszubauen.
Gemeinsam gehen wir dem Ziel, einer chancengleichen Inklusion in die Gesellschaft, Schritt für Schritt entgegen.
Ziele
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Individuelle Förderung der körperlichen, geistigen, sozialen und lebenspraktischen Fähigkeiten des jungen Menschen mit Behinderung
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Stärken der gesellschaftlichen Teilhabe der gesamten Familie
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Abbau von Barrieren und Erschließen von Förderfaktoren im Lebensumfeld des jungen Menschen mit Behinderung
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Eine chancengleiche Inklusion in die Gesellschaft sowie das öffentliche und kulturelle Leben
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Vorrangige Förderung in der und durch die Gemeinschaft
Zielgruppe
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die durch eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind.
Leistungen
1. Heilpädagogische Leistungen:
Kindern, die noch nicht eingeschult sind, soll die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft durch den möglichst frühzeitigen Einsatz komplexer Maßnahmen gesichert werden. Diese sind ganzheitlich und familienorientiert ausgerichtet. Unter intensiver Einbeziehung der Erziehungsberechtigten wird die Entwicklung des Kindes mit Behinderung gefördert. Von besonderer Bedeutung ist dabei die interdisziplinäre Zusammenarbeit aller Beteiligten.
2. Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung:
Die außerschulische Förderung der körperlichen, geistigen und sozialen Fähigkeiten des jungen Menschen mit Behinderung soll den Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht ermöglichen und erleichtern. Durch die enge Zusammenarbeit mit den PädagogInnen der Schule wird das Erreichen des angestrebten Bildungsziels unterstützt.
3. Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben:
Den jungen Menschen mit Behinderung soll hierbei die Teilnahme am gemeinschaftlichen (öffentlichen und kulturellen) Leben ermöglicht und erleichtert werden. Insbesondere die Begegnung und der Umgang mit Menschen ohne Behinderung werden gefördert. Die Entwicklung der individuellen Fähigkeiten des Einzelnen dient dabei seiner Integration in die Gemeinschaft. Durch Beratung und Unterstützung wird die gesamte Familie in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe gestärkt.
Rechtliche Grundlage/ Finanzierung
§§ 53, 54 SGB XII i.V.m. §§ 55 – 58 SGB IX
§35a SGB VIII
